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Unser DOCmobil Leistungsprofil

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Einen zunächst fremden Menschen so nahe an sich heranzulassen, ist ein schwieriger Schritt. Durch ein einfühlsames Erstgespräch lernen wir uns kennen, erarbeiten zusammen ein Pflegekonzept, besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen die entstehenden möglichen Kosten. Mit unseren Unterstützungs–leistungen, möchten wir mit aller Sorgfalt und Aufmerksamkeit auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Hierzu erbringen wir Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Krankenversicherung nach ärztlicher Verordnung und Leistungen der Beratung/Alltagsbegleitung.

Wir begleiten und unterstützen Sie.

 

In Pflegenotfällen stehen wir auch außerhalb der offiziellen Dienstzeiten, nachts und am Wochenende rund um die Uhr für Sie bereit!
 

 

Leistungen der Pflegekassen

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Zu den Leistungen gehören die Grundpflege inklusive der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Verhinderungspflege.
 


Grundpflege

  • Körperpflege

  • Ernährung

  • Mobilisation

  • Vorbeugende Maßnahmen (u.a. Prophylaxen gegen Lungenentzündung, Dekubitus (Druckstellen), Thrombosen usw.)

  • Unterstützung und Anleitung pflegender Angehöriger

  • ...

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Verhinderungspflege SGB XI §45b (Vertretung von pflegenden Angehörigen)

Möchten die pflegenden Angehörige einmal in den Urlaub fahren, eine Auszeit nehmen oder sind anderweitig verhindert, dann übernehmen wir gerne für diesen Zeitraum alle notwendigen pflegerischen Leistungen.

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Beratungsgespräche SGB XI §37.3

  • Beratung und Hilfe bei der Beschaffung von Pflege- und technischen Hilfsmitteln

  • Vermittlung von Hausnotrufsystemen

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Leistungen der Krankenkassen

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Zu den Leistungen gehören umfangreiche Maßnahmen der medizinisch notwendigen Behandlungspflege. Für die Durchführung werden  ärztliche Verordnungen / Rezepte benötigt; dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich.
 


Behandlungspflege SGB V

  • Verbandswechsel

  • Wundversorgung

  • Spritzen

  • Medikamentengabe und -überwachung

  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

  • Stomaversorgung

  • Katheterpflege und -wechsel

  • Künstliche Ernährung

  • Einläufe

  • ...

     

Nachsorge nach Krankenhausaufenthalt

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Betreuungsleistungen SGB XI §39 (bei Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz)

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Unterstützung und Begleitung in der Sterbephase

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... und auf Wunsch auch anderes; fragen Sie uns.

 

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